Rechtsprechung
BPatG, 02.05.2013 - 27 W (pat) 57/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "fairplay. Werte leben. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft einer die Wortfolge "fairplay. Werte leben. Werte schaffen." beinhaltenden Wort/Bildmarke hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 38 und 41
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "fairplay. Werte leben. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)" - Unterscheidungskraft -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "fairplay. Werte leben. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)" - Unterscheidungskraft -
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "fairplay. Werte leben. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)" - Unterscheidungskraft -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wortfolge "fairplay. Werte leben. Werte schaffen." hat Unterscheidungskraft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 02.05.2013 - 27 W (pat) 57/12
Bei Marken, die aus Wort- und Bildbestandteilen kombiniert sind, hat sich die Prüfung der Schutzfähigkeit darauf zu erstrecken, ob die Marke in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BGH BlPMZ 2001, 397 - antiKALK). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 02.05.2013 - 27 W (pat) 57/12
Kann einer Marke kein für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich nicht um einen gebräuchlichen Begriff der deutschen Sprache oder einer Fremdsprache, der stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass ihr jegliche Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).